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Ein Flächennutzungsplan, der keine unmittelbare Rechtswirkung für den Bürger hat, ist Grundlage für Bebauungspläne. Ein Bebauungsplan enthält als gemeindliche Satzung rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und schafft Baurecht. Eine solche Satzung ist verbindlich für Behörden, Planungsträger und Bürger.
Allgemeine aktuelle Bekanntmachungen finden Sie auf unseren Seiten der Bekanntmachungen.
Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an
Martin Ostler, Bau- und Ordnungsamtleiter
Telefon:+49 8821 98 18 12
Fax: +49 8821 98 18 30
Email: bauamt@grainau.de
1. Bürgermeister Märkl Stephan
Telefon:+49 8821 98 18 22 / Mobil: +49 171 81 94 631
Fax: +49 8821 98 18 30
Email: buergermeister@grainau.de
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