Neuerlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Neuerlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Der Gemeinderat der Gemeinde Grainau hat in seiner Sitzung am 06.05.2026 den Neuerlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts beschlossen.

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.05.2026 in Kraft.

Sie liegt in der Verwaltung der Gemeinde Grainau im Kurhausgebäude, Parkweg 8, zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftszeiten auf.

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