Sie sind hier: Home » Dies gehört nicht auf den Gehweg oder die Straße
Immer häufiger bieten Bewohner Sachgegenstände zum Verschenken an und stellen diese auf den Gehweg oder die Straße. Bitte beachten Sie, dass dies, wenn es sich um öffentlichen Grund handelt, verboten ist.
Dadurch wird die Fahrt der Kehrmaschine, der Kinderwägen und Rollstuhlfahrer behindert.
FAZIT: Bieten Sie ihre Gegenstände nur auf privatem Grund an!
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