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Laut des Bundesministeriums des Innern ist die Einhaltung der internationalen Bestimmungen für die Biometrie von Lichtbildern besonders wichtig, um eine sichere und schnelle Identifizierung zu ermöglichen. Bürgerinnen und Bürgern sollen Unannehmlichkeiten insbesondere bei Grenzkontrollen erspart werden. Die Umstellung auf digitale Lichtbilder ermöglicht eine medienbruchfreie und sichere Übermittlung im Rahmen der Ausweisbeantragung an die zuständigen Behörden. Bürgerinnen und Bürger können wählen, ob sie ihr digitales Passbild direkt in der Behörde oder bei einem Fotodienstleister (z. B. in einem Fotostudio oder Drogeriemarkt) anfertigen lassen möchten.
Seit heute, 1. August 2025, ist es möglich im Grainauer Bürgerbüro das Lichtbild für Ausweisdokumente, über das von der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellte digitale Aufnahmesystem, zu nutzen. Es fällt für Antragstellende eine Gebühr von 6 Euro pro Lichtbild an.
Auch zertifizierte Fotostudios und Drogeriemärkte bieten die Erstellung digitaler Passfotos an. Das von einem registrierten Fotodienstleister neu aufgenommene Lichtbild wird über eine zertifizierte und verschlüsselte Cloud elektronisch an die Behörde übermittelt. Nach der Fotoerstellung vom Fotodienstleister wird ein Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code (vergleichbar mit einem QR-Code) ausgehändigt. Dieser Code muss in der Behörde vorgelegt und dort eingescannt werden. So wird das Lichtbild aus der geschützten Cloud abgerufen und in das neue Dokument eingepflegt.
Mehr Informationen auf https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2025/04/neue-passbilder.html und https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/service/faq/faq-node.html
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