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Bodenaushub und Bauschutt zeitweiliges Lagern


Was ist zu beachten?

Zeitweiliges Lagern von Bodenaushub und Bauschutt

Wer Bodenaushub oder Bauchutt ab einer Menge von mehr als 100t auch nur zeitweilig lagert, braucht grundsätzlich ab dem ersten Tag eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung (Ziffer 8.123 des Anhangs I der 4.BlmSchV).

Mehr Informationen zum zeitweiligem Lagern von Bodenaushub und Bauschutt oder wenden Sie sich ans Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

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