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Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.
  • Bauland bereitstellen
  • Baulandbereitstellung
  • Bauland verkaufen
Stand: 15. November 2024
Beschreibung

Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

Ansprechpartner

Herr Martin Ostler

Funktion: Amtsleiter

bauamt@grainau.de

+49 8821 9818 12

Öffnungszeiten: N/A

Frau Kathrin Weih

Funktion: stellvertretende Amtsleiterin

bauamt@grainau.de

+49 8821 9818 16

Öffnungszeiten: N/A

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
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