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Personalrat der Gemeindeverwaltung; Informationen

Der Personalrat ist die Vertretung der Beschäftigten (Arbeitnehmer und Beamte) einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung. Er wird u.a. von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Gemeindeverwaltung gewählt.
  • Betriebsrat
  • Betriebsräte
Stand: 15. November 2024
Beschreibung

Das Bayerische Personalvertretungsgesetz (BayPVG) ist die Grundlage für die Wahl und die Arbeit des Personalrats. Er wird alle fünf Jahre von den Mitarbeitern der Behörde gewählt und vertritt die Interessen aller Mitarbeiter (Beschäftigte und Beamte). In allen Dienststellen, die in der Regel mindestens fünf Wahlberechtigte beschäftigen, von denen drei wählbar sind, werden Personalräte gebildet.

Der Personalrat ist an vielen Entscheidungen der Behörde beteiligt. Dazu zählen z. B.

  • Einstellungen
  • Arbeitszeitregelungen
  • Beförderungen und Höhergruppierungen
  • Kündigungen
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen

Ansprechpartner

Herr Alexander Gottwalt

Funktion: Sachgebietsleiter

hauptamt@grainau.de

+49 8821 9818 15

Frau Elisabeth Karg

Funktion: Sachbearbeiterin

hauptamt@grainau.de

+49 8821 9818 21

Frau Stephanie Moosburger

Funktion: Sachbearbeiterin

hauptamt@grainau.de

+49 8821 9818 19

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich:
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)