Grainau - das Zugspitzdorf, © Gemeinde Grainau

Hege- und Nutzzeit


Mehr Informationen

Jährlich zum 1. April beginnt die sogenannte Hegezeit. In der Zeit des Aufwuchses von Anfang April bis Ende September dürfen Wiesen zum Schutz der heimischen Tierwelt nicht betreten werden. Ein Verstoß kann schon dann vorliegen, wenn ein Wanderer querfeldein seinen Weg verkürzt und der nicht angeleinte Hund über eine Wiese tollt. Das heißt, dass sowohl das Gehen, Fahren, Reiten und Spielen auf landwirtschaftlich genutzten Feldern, Äckern, Wiesen und Fluren nicht erlaubt ist.
Nicht nur beginnt in dieser Zeit der Nestbau der Vögel, sondern auch das Rehwild benötigt für die Kitze ruhige Wiesenflächen. Daher sollten Wanderer und Erholungssuchende auf den Wegen bleiben und selbstverständlich den Hund anleinen. 
Um den Futteraufwuchs für die Landwirtschaft zu schonen, dürfen Wiesen nicht betreten werden. Außerdem verunreinigt Hundekot das Gras und somit auch das Futter der Kühe. Dies kann zu Krankheiten beim Vieh oder im schlimmsten Fall auch bei Menschen führen. Daher unsere Bitte: Auf den Wegen bleiben und die Hunde an die Leine nehmen.