Sie sind hier: Home » Änderungen bei der Grundsteuer rechtzeitig anzeigen
Worum geht es? Ob Wohnhaus, unbebautes Grundstück oder ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft – für jeden Grundbesitz muss Grundsteuer gezahlt werden. Da sich die Höhe der Steuer unter anderem nach der Größe und der Nutzung richtet, ist es wichtig, dass dem Finanzamt stets die aktuellen Daten vorliegen.
Ihre Mitteilungspflicht: Haben sich die Gegebenheiten bei Ihrem Grundstück oder Betrieb im Laufe des Jahres geändert? Solche Änderungen müssen dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden.
Weitere Informationen & Details: Alle Details dazu, wer genau meldepflichtig ist, welche Fristen gelten und wie Sie die Änderungen digital oder papierhaft einreichen können, entnehmen Sie bitte dem beigefügten Flyer oder dem offiziellen Informationsportal:
Wichtiger Hinweis: Jede Änderung der tatsächlichen Verhältnisse muss dem Finanzamt jährlich mhttps://www.google.com/search?q=https://www.grundsteuer.bayern.deitgeteilt werden, damit die Grundsteuerbescheide aktuell bleiben.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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