Bekanntmachung – Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis_Erteilung von Wahlscheinen

Bekanntmachung – Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis_Erteilung von Wahlscheinen

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

  • Des Gemeinderats/Stadtrats,
  • der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters/
    der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters,
  • des Kreistags,
  • der Landrätin oder des Landrats,

am 08. März 2026.

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