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Grainau, Topographische Karte von Grainau und Umgebung mit Garmisch-Partenkirchen, Zugspitzmassiv und Grenze zu Österreich

Bauleitplanungen

Bauleitplanungen

Ein Flächennutzungsplan, der keine unmittelbare Rechtswirkung für den Bürger hat, ist Grundlage für Bebauungspläne. Ein Bebauungsplan enthält als gemeindliche Satzung rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und schafft Baurecht. Eine solche Satzung ist verbindlich für Behörden, Planungsträger und Bürger.

 

Allgemeine aktuelle Bekanntmachungen finden Sie auf unseren Seiten der Bekanntmachungen.

 

Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an

 

Martin Ostler, Bau- und Ordnungsamtleiter

Telefon:+49 8821 98 18 12

Fax: +49 8821 98 18 30

Email: bauamt@grainau.de

 

1. Bürgermeister Märkl Stephan

Telefon:+49 8821 98 18 22 / Mobil: +49 171 81 94 631

Fax: +49 8821 98 18 30

Email: buergermeister@grainau.de

Alle Bauleitplanungen auf einen Blick

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