Restmülltonne 60 Liter
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen informiert:
Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen treten ab dem 1. Januar 2022 eine neue Abfallwirtschaftssatzung und Abfallgebührensatzung in Kraft (ohne Markt Garmisch-Partenkirchen). Diese finden Sie bereits jetzt schon auf den Grainauer Online-Formularseiten.
Im Zuge dessen wird ab dem 1. April 2022 für die Restmüllentsorgung eine neue zusätzliche Behältergröße in Form einer 60 Liter Tonne angeboten. Die Gebühr für die 14-tägige alternierender Abfuhr (Rest- und Biomüll) beträgt dabei jährlich 183,00 Euro. Der mögliche Behältertausch erfolgt auf Antrag. Dieser kann bereits jetzt formlos vom Grundstückseigentümer unter der E-Mail-Adresse Abfallwirtschaft@lra-gap.de gestellt werden. Die Anträge werden vorerst geprüft, gesammelt und dann ab dem 1. April 2022 nach Eingangsdatum abgearbeitet. Für den Tausch der Behälter fällt eine einmalige Gebühr in Höhe von 25,00 Euro an. Zu beachten ist, dass aufgrund des vorgeschriebenen Mindestbehältervolumens für die Restmüllabfuhr nur Haushalte bis maximal sechs Personen eine 60 Liter Tonne erhalten können. Auch ist am Grundstück nur die Nutzung einer 60 Liter Tonne möglich.